Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein

 

Prozess gegen Deutschland
vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Anspruchsgrundlage

 

Auszug aus Statement Goepfert - Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs haben mit Deutschland bis heute keinen formalen Friedensvertrag abgeschlossen. Sie bedienten sich nach 1945 selbst, unter anderem durch die Beschlagnahme des deutschen Auslandsvermögens.

- Die Bundesrepublik Deutschland hat 1955 mit den drei West-Alliierten, Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten, den sogenannten „Überleitungsvertrag“ (Settlement Convention) geschlossen. Unter anderem respektierte sie in diesem Vertrag einseitige Reparationsmaßnahmen der Siegermächte gegenüber deutschem Auslandsvermögen, verpflichtete sich aber andererseits, die Opfer derartiger Reparationsenteignungen zu entschädigen.

 

Prozeß vor Europäischem Gerichtshof für 
Menschenrechte (EuGHMR)

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute seine Entscheidung über eine Klage des Fürsten Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland bekannt gegeben. Danach hat die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte des Fürsten in der juristischen Auseinandersetzung um ein Bild aus dem Besitz der Fürstenfamilie nicht verletzt.

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weitere Pressemeldungen zu Liechtenstein


[Arme Sau] [Aus dem Fürstenum 16. Februar 2000] [Das Fürstentum im Spiegel 22. Mai 2000]
[Streit mit Deutschland? 09. März 2000]