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Juli 2002: Pressemitteilung Nr. 69/2002
vom 31. Juli 2002 BVerfG: Fortgang im NPD -Verbotsverfahren -
Schriftsatzfrist für Antragsgegnerin 30. August 2002 -
cenjur berichtet über das NPD-Verbotsverfahren
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Steuerfahndung
und Anwalts-Steuerberaterkanzlei: Beschluss vom 17. Juli 2002 -2 BvR
1027/02- Es dürfen nur von denjenigen Dateien Kopien angefertigt, zurückbehalten
und verwendet werden, die wegen einer erkennbaren Tatverstrickung der
Beschlagnahme unterliegen und anhand ihrer Bezeichnung Bezüge zum
Tatvorwurf aufweisen.
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07.05.2002:
NPD-Verbotsverfahren: der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt, am 8. Oktober 2002 einen Erörterungstermin zur "V-Mann-Problematik"durchzuführen. Zur Vorbereitung dieses Termins hat der Vorsitzende desZweiten Senats die Beteiligten auf folgendes hingewiesen:
Für das Parteiverbotsverfahren kann es bedeutsam sein, ob das Gesamtbild der Partei von Umständen geprägt wird, die ihr nicht zugerechnet werden können. Deshalb kann in der Zusammenarbeit einer staatlichen Stelle mit einer Person im Bereich der Partei ein in diesem Verfahren beachtlicher Umstand liegen, wenn die Tätigkeit dieser Person in den Zielen der Partei prägenden Niederschlag gefunden oder das
Verhalten ihrer Anhänger maßgeblich beeinflusst hat.
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PM-Nr. 102/2001 vom 30. Oktober 2001 des BVerfG
"Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig
"...hat die Verurteilungen aufgehoben und das Verfahren an das Landesberufsgericht zurückverwiesen, weil sie den
Bf in seinem Grundrecht aus Art. 12 verletzten.
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Pressemitteilung Nr. 76/2001
vom 18. Juli 2001zum Urteil vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01-
Lebenspartnerschaftsgesetz kann in Kraft treten - einstweilige
Anordnung abgelehnt
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BVerfG
zur Rückgabe der bei RA Mahler sichergestellten Unterlagen Pressemitteilung Nr. 70/2001 vom 5. Juli 2001
zum Beschluss vom 3. Juli 2001 - 2 BvB 1/01 u. a.
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zum
Demonstrationsverbot - Pressemitteilung Nr. 50/2001 vom 11. Mai 2001
zu den Beschlüssen vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01, 1 BvQ 22/01 - Original
- mit Hervorheben besonders
wichtiger Passagen - Die Einschätzung des OVG ist
rechtlich nicht tragfähig - Das OVG verkennt die Sperrwirkung des
Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG, wonach das BVerfG - und
nur dieses - über die Verfassungswidrigkeit einer Partei
entscheidet. - Für das Verbot von Parteien oder die Verwirkung des
Grundrechtsschutzes bestimmter Personen hat das Grundgesetz formelle und
materielle Grenzen in den Art. 18 und 21 GG aufgestellt. Diese
dürfen nicht deshalb außer Acht gelassen werden, weil ein
Oberverwaltungsgericht deren Schutzwirkung nicht als ausreichend bewertet. |
zur
Glaubensgemeinschaft - Pressemitteilung Nr. 41/2001 vom 18. April 2001
zum Beschluss vom 26. März 2001 - 2 BvR 943/99 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben"
- Scientology siehe hier |
Zur teilweisen Aufhebung
eines Versammlungsverbots
- Pressemitteilung Nr. 38/2001 vom 11. April 2001
zum Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 |
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Altersgrenze
für Niederlassung
als Vertragsarzt bestätigt - Beschluss
vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 - Pressemitteilung vom 10.04.2001 - Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt,
dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte
jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen.
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der Vorlagepflicht an den EuGH
- BESCHLUSS
vom 09. Januar 2001 - BVerfG
betont Pflicht der Fachgerichte, unter bestimmten Voraussetzungen
Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen |
Zeugen der Jehova
Urteil am 19.12.2000 Verfahrensgegenstand: Verleihung
des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Court-TV
Urteil am 24. 01.2001 - Verfahrensgegenstand: Gerichtsverhandlungen
im Gerichtssaal aufnehmen zu dürfen.
VB des Senders n-tv |
Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen"
am 08.02.2001 -
Das abstrakte Normenkontrollverfahren betrifft die Vereinbarkeit von Regelungen über die Prüfung der Wahl zum Hessischen Landtag mit dem
Grundgesetz. Diff-Info: § 17 WahlPrüfG mit Art. 92 GG unvereinbar und
nichtig |
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