Bad Krozingen, 04. Februar 1999Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ob es die Gewässer sind, die Luftverunreinigung, der Tier- oder gar Menschenschutz - die Nationen setzen sich offensichtlich über alles hinweg, was ihren nationalen Belangen nicht in den Kram paßt. So lange offensichtlich Steuergelder eingehen, Unionsbürger und Presse über das Europäische Gemeinschaftsrecht und die daraus resultierenden einzelstaatlichen Verpflichtungen nicht informiert sind, so lange kein Schaden eintritt, so lange wird herumgewirtschaftet und verteilt - der Kommission wirft man "Vetternwirtschaft" vor - das Europa-Parlament stellt man als feige dar, die Atom-Lobby wird verschrien.
Wo erfüllt ein Mitgliedstaat bis heute die Richtlinie 389L0130 zur Erfassung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen vom 13.02.1989? Ein einziger Mitgliedstaat, Schweden, informierte brav die Kommission, sonst nicht eine einzige Nation! Was tut denn bitte der eigene Staat?
Informiert er seine Bürger, die Presse,
setzt er Richtlinien um,
teilt er Umsetzungsmaßnahmen von EU-Richtlinien in nationales Recht pflichtgemäß der Kommission mit?
Woher kennt der EU-Bürger überhaupt seine Europa-Rechte?
Woher weiß er, wie und wo er sie einfordern kann?
Wie kann die Presse die Mitglied-Staaten kontrollieren?
Woher kann sie Kenntnis von der nationalen Vetternwirtschaft in Bezug auf Europa nehmen?
Ausstiegsgesetze werden geplant - darf man fragen, wann überhaupt einmal der Einstieg geplant ist? Es gab einmal eine Richtlinie, 1959 zum Strahlenschutz - leider war sie nicht hinreichend genug bestimmt, legte den Mitgliedstaaten keinen Zeitrahmen vor, bis zu welchem Datum sie umzusetzen sei, erlegte den Mitgliedstaaten nicht auf, die getroffenen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Anders sieht es dagegen in der diese Richtlinie ersetzenden Richtlinie von 1996 aus. Dafür haben die Mitgliedstaaten dann auch lange genug Zeit erhalten, endlich die Richtlinie von 1959 bis zum Jahre 2000 umzusetzen.
Auch die Kommission ist offensichtlich im Umgang mit den Mitgliedstaaten gescheiter geworden. In der Zwischenzeit ruft sie vermehrt den Europäischen Gerichtshof an, läßt Zwangsgelder gegen die Mitgliedstaaten für Nichtumsetzungen festsetzen. Wer weiß dies? Wer weiß, dass dies einen Tagessatz (!) von Euro 30.000 für Luxemburg und Euro 791.293 für die Nation Deutschland beträgt? Wer kennt die Berechnungsmaßstäbe, wer weiß schon, dass Deutschland das 26,4-fache von Luxemburg zu zahlen hat? Wer weiß schon als EU-Bürger oder Journalist, dass die genaue Berechnung in dem Kommissionsbericht 597DC0299 zu finden ist?
695J0373 ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 1997, das den Mitgliedstaat wegen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie zum Ersatz des den einzelnen entstandenen Schadens verurteilt hat. Wer weiß schon als EU-Bürger, dass der Staat im Schadensfalle für die Nichtumsetzung haftet (weil der Bürger die Richtlinie gar nicht kennt?)?
Mit welchem Recht werden 5.6 Millionen Euro von der Union für die Sensibilisierung der Juristen für das Europäische Gemeinschaftsrecht ausgegeben - Aktion Robert Schuman (Beschluss vom 22. Juni 1998 398D1496)? Für den Unionsbürger soll aber hingegen Unwissenheit nicht vor Strafe schützen (der Unionsbürger ist dafür verantwortlich, die Richtlinien über Europa zu kennen). Wer finanziert die Kenntnis des Unionsbürgers, der Presse?
Wer weiß schon, dass es über Europa eine Evakuierungsrichtlinie gibt, wie die EU-Bürger im Falle eines Super-Gaus zu evakuieren sind? Wer kennt sie schon, die Richtlinie 389L0618, die bis 04.12.1991 in nationales Recht umzusetzen war? Weder die Nation Deutschland, noch Frankreich, noch Dänemark, noch Österreich noch Griechenland informieren die Bevölkerung, setzen die Richtlinie um. Aber die Atom-Lobby, die muß herhalten, Angriff ist die beste Verteidigung, dann der plötzliche Rückzug, weil vielleicht die Atom-Lobby auch die Richtlinie zwischenzeitlich kennt und weiß, dass sie nicht umgesetzt ist?
8 von mir angesprochene Schulen, dazu solche, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft von Kernkraftwerken befinden, sind nicht informiert, wie sie sich zu verhalten haben, sollte der Fall der Fälle eintreten. Selbst wenn all unsere Kernkraftwerke in Deutschland sofort abgeschaltet würden, müßten wir Kernenergie vom Ausland beziehen, von der (nicht NATO)-Macht Frankreich, die auch seiner Umsetzungsverpflichtung bis heute nicht nachgekommen ist. NATO-Deutschland befindet sich in der Tat in bester Gesellschaft. Arme Bevölkerung, für dessen körperliche Unversehrtheit Sie sich nach dem Grundgesetz verpflichtet haben...
Sagen Sie der Kommission gemäß Vertrag, wann Sie die seit 7 Jahren überfällige Richtlinie umsetzen, informieren Sie Ihre steuerzahlende Bevölkerung, was sie zu tun hat, denn Tschernobyl hängt wieder am Netz. Bekanntlich werden die Reaktoren dort auch militärisch genutzt, im Gegensatz zu uns. Das Jahr 2000-Problem steht an; die beim Militär vorhandenen (Nuklear)-Waffen und Raketen lassen computer- und ferngesteuert grüßen. Alles im Westen im Griff? Und im Osten auch?
Mahnte nicht schon 1986 Gudrun Pausewang in ihrem mit dem Jugend-Literatur-Preis ausgezeichneten Buch "Die Wolke" ? Steht uns heute nicht noch viel schlimmer das Jahr 2000 Problem zusätzlich ins Haus?
Damit Sie nicht sagen können, Sie hätten nichts gewußt, überreiche ich heute als geschäftsführende Gesellschafterin der SEIDL-Datenbank Service GmbH der Bundesrepublik Deutschland mit "cenlaw" das Europäische Gemeinschaftsrecht auf CD-ROM.
Damit die Presse die Möglichkeit zur Kontrolle und Überprüfung hat, wird auch die gesamte Bundespressekonferenz "cenlaw" von SEIDL kostenfrei erhalten...
Mit freundlichen Grüssen
Gudrun H. Seidl
SEIDL-Datenbank Service GmbH